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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines - Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i.S.d. Geschäftsbeziehungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Das Angebot von UZR umfaßt Waren und Dienstleistungen. Alle Verkäufe und Lieferungen und sonstige Leistungen aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der dem Käufer bei der Bestellung übermittelten Kaufinformationen. Gegenbestätigungen der Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden ausdrücklich widersprochen. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von UZR; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

2. Nutzungsbedingungen

UZR verkauft nur an unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche oder juristische Personen. Die Nutzung durch Minderjährige ist ausgeschlossen. Die für die Anmeldung oder Bestellung erforderlichen Daten wie Name, Anschrift, Alter usw. sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Wird eine Bestellung getätigt und wird diese von UZR bestätigt, fallen die jeweils im Angebot aufgeführten Kosten für Kaufpreis und Lieferung an. Sie werden nochmals in der Auftragsbestätigung genannt. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

3. Vertragsschluß

Angebote von UZR, insbesondere Produktpräsentationen auf der Website, sind freibleibend und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben.
Die Bestellung erfolgt durch Übermittlung des vollständig ausgefüllten Bestellformulars im Online-Verfahren. Der Vertrag kommt zustande, wenn das bei UZR eingegangene Angebot des Kunden von UZR nicht unverzüglich abgelehnt wird, sondern in die Bearbeitung geht. Die Bestellung größerer als handelsüblicher Mengen bedarf der Bestellung per Telefax oder der schriftlichen Bestätigung durch UZR.

Diese Bestätigung ist vom Kunden auf offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung zu überprüfen.

Nach der elektronischen Bestellung durch den Kunden wird der Vertragstext von UZR gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt

4. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich UZR das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich UZR das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die UZR gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, UZR alle im Rahmen einer Rechtsverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird dem Kunden grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht zum Laden und Ablaufenlassen des Programms sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms nichts abweichendes ergibt. Dementsprechend richten sich die einzelnen Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen.

5. Widerrufsrecht

Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluß des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Kunde kauft bei UZR auf Probe, d.h. Artikel, die dem Kunden nicht gefallen, kann er innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Der Kaufvertrag/Kreditkauf wird erst nach Ablauf der 14-tätigen Rückgabefrist wirksam. Innerhalb dieser Frist darf der Kunde die Ware lediglich zum Zwecke der Probe benutzen.

Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber UZR zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

6. Lieferung und Versandkosten

UZR wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. UZR liefert die Ware an die angegebene Lieferadresse. Angaben zum Liefertermin sind unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Alle Liefertermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von UZR. Werden die Lieferzeiten um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

7. Zahlung und Zahlungsverzug

Rechnungen von UZR sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich UZR vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachname, Rechnung oder Kreditkarte leisten.

8. Gefahrübergang

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

9. Gewährleistung

Ist der Käufer Unternehmer, leistet UZR für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. UZR ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Unternehmer müssen UZR offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Verbraucher müssen UZR innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei UZR. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen den Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn UZR die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung durch UZR als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch UZR stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Die Ware umfaßt die nachfolgende Beschaffenheit, über die der Kunde hiermit aufgeklärt wird:

Die Computerprogramme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen denkbaren System- und Anwendungsumgebungen fehlerfrei abläuft. Die Firma UZR gewährleistet jedoch ein Programm, welches im Sinne der Programmbeschreibung brauchbar ist. UZR leistet Gewähr dafür, dass der Datenträger bei der Übergabe bzw. Versendung keine Material- und/oder Herstellungsfehler hat. UZR übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen oder mit Komponenten in der speziellen Konfiguration beim Käufer zusammenarbeiten. Auch übernimmt UZR keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Installationsanleitung, ist UZR lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Installationsanleitung verpflichtet und dies auch dann, wenn der Mangel der Installationsanleitung der ordnungsgemäßen Installation entgegensteht

10. Haftung

UZR übernimmt keinerlei Haftung für Verbindungen (sog. Links), auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Da UZR den Inhalt einer Site, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht beeinflussen kann, ist UZR dafür auch nicht verantwortlich.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung für UZR auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von UZR.

Die Haftung von UZR umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei UZR zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern und Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten ist eine Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

UZR übernimmt keine Haftung für die ständige ununterbrochene Verfügbarkeit der Website und für technische und elektronische Fehler des Online-Angebots, mit Ausnahme für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind. UZR haftet in keinem Fall für Datenverlust.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn UZR grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von UZR zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

11. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Das Recht zur Aufrechnung besteht nur dann, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von UZR ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

12. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden bei UZR im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Ergänzend verweist UZR hierzu auf seine Nutzungsbedingungen und seine Datenschutzerklärung, die ebenfalls auf der Website von UZR eingesehen werden können.

13. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

UZR behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits getätigte Bestellungen. Durch die Abgabe einer Bestellung werden die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

14. Gerichtsstand/Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sofern es sich bei den Kunden um Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, um öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt, wird Hamburg, der Geschäftssitz von UZR, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Für die Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und UZR resultierenden Vertragsverhältnis ist Hamburg